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  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Abschiebungsandrohung nach Jordanien für Familie mit zwei minderjährigen Kindern

    Urteil vom 06.10.2020 – AN 17 K 17.33258

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Schlagworte Schlagworte
  • Abschiebungsandrohung
  • Beginn der Ausreisefrist mit Bekanntgabe des Bescheids
  • Beginn der Ausreisefrist von 30 Tagen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG mit Bekanntgabe des Bescheides bei Verbindung von ablehnender Asylentscheidung und Rückkehrentscheidung objektiv europarechtswidrig; gleichwohl keine subjektive Rechtsverletzung im Falle der Klageerhebung, da nach § 38 Abs. 1 Satz 2 AsylG die Ausreisefrist dann 30 Tage nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens endet und Europarechtskonformität mit den RL 2008/115/EG (Rückführungs-RL) und der RL 2013/32/EU (Asylverfahrens-RL) sowie Art. 18, 19 Abs. 2, 47 GRCh hergestellt wird (Anschluss an BVerwG, U.v. 20.2.2020 – 1 C 1.19 – juris).
  • bewaffneter Konflikt
  • christliche Religionszugehörigkeit
  • Covid-Pandemie
  • Derzeit kein internationaler oder innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Jordanien
  • Derzeit keine gegen § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK verstoßende Lage in Jordanien für zurückkehrende Familie mit zwei gesunden, arbeitsfähigen Elternteilen mit Geldreserven und zwei minderjährigen Kindern; keine abweichende Beurteilung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2
  • Familie mit zwei minderjährigen Kindern
  • Informationspflicht des Bundesamts
  • Jordanien
  • Lebensbedingungen
  • unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
  • Verletzung der Pflicht, den Ausländer über die ihm nach dem Unionsrecht bis zur Entscheidung über die Klage zustehenden Verfahrens-, Schutz- und Teilhaberechte zu unterrichten, führt nicht zur Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung (Anschluss an BVerwG, U.v. 20.2.2020 – 1 C 1.19 – juris).
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